Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Cookie-Einstellungen

Beichte

Im Bußsakrament bekennt sich der Mensch zu seiner Schuld vor Gott und der Gemeinschaft der Glaubenden. Die Bitte um Vergebung für das eigene Versagen (dazu zählt auch das Unterlassen des Guten) zeugt davon, dass wir für unser Tun und Handeln im Leben als Christ Verantwortung übernehmen. Sich Gott und der Gemeinschaft der Kirche zu öffnen ermöglicht einen Neuanfang und den Schritt in eine neue veränderte Zukunft. Die Reue, das Bekenntnis der eigenen Schuld vor Christus (in Person des Priesters) und der Vorsatz schuldhaftes Verhalten zu ändern und Schaden wieder gutzumachen sind wichtige Voraussetzungen für den Empfang des Bußsakramentes. In der Absolution (Lossprechung) erfährt der Einzelne die Versöhnung mit Gott und der Gemeinschaft der Glaubenden. Denn darauf dürfen wir vertrauen: Gott liebt uns, wie der barmherzige Vater den verlorenen Sohn (Lk 15, 11-32).

In der Advents- und Fastenzeit werden ergänzend auch Bußgottesdienste angeboten. Die Termine hierfür entnehmen Sie bitte der Gottesdienstordnung.

Im Bußgottesdienst sind die Gläubigen eingeladen, miteinander das eigene und gemeinschaftliche Leben zu bedenken, sich zu besinnen, den Zuspruch aus dem Wort Gottes zu hören und den versöhnenden Segen zu empfangen. Die Bußfeier ersetzt die persönliche Beichte nicht, vielmehr ist sie eine eigene Form der Versöhnung.